Das Wichtigste in Kürze:
- Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat den Bau neuer Wohnungen.
- Fast immer fließt das Geld in einen Bausparvertrag. Passende Verträge haben wir im Bausparvergleich 2023 aufgeführt.
- Die Förderung beträgt für einen Single maximal 70 €, für Ehepaare höchstens 140 €pro Jahr.
- Es gilt eine Einkommensgrenze. Singles mit mehr als 35.000 € Jahreseinkommen und Paare mit mehr als 70.000 € Jahreseinkommen erhalten keine Wohnungsbauprämie
Inhalte des Artikels:
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Wohnungsbauprämie wird nicht unmittelbar ausgezahlt. Stattdessen prüft die Bausparkasse anhand Deines Antrags, ob Du Anspruch auf die Prämie hast. Sobald die Prämie für das beantragte Jahr vorgemerkt wurde, erhältst Du eine Benachrichtigung darüber auf Deinem nächsten Kontoauszug. Die vorgemerkten Prämien werden erst ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag „wohnwirtschaftlich“ genutzt wird.
Wohnwirtschaftliche Nutzung des Ersparten
Der Staat verlangt, dass Du mit der Wohnungsbauprämie geförderte Sparverträge für den Kauf, Bau, Umbau oder die Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses verwendest. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist erlaubt.
Sonderregelung für junge Bausparer
Junge Erwachsene und Jugendliche unter 25 Jahren haben günstigere Regelungen bei der Verwendung der Prämie: Sie können nach 7 Jahren frei über das Guthaben und die Prämie verfügen, ohne dass die Bausparkasse die Prämie streicht. Dies gilt jedoch nur für einen Vertrag.
Andere Regeln für Altverträge
Kunden mit Altverträgen aus der Zeit vor 2009 können nach Ablauf von 7 Jahren frei über das Geld verfügen und müssen es nicht für ihre Wohnung oder ihr Haus verwenden.
Inhalte des Antrags
In einen Antrag auf Wohnungsbauprämie gehören Nachweise über Einkommensverhältnisse und den Kauf- oder Bauvertrag. Bausparkassen senden den Antrag in der Regel automatisch an ihre Kunden.
Wie kann man die Wohnungsbauprämie beantragen?
Um eine Wohnungsbauprämie zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. In der Regel ist dies das zuständige Ministerium für Bauen und Wohnen. Sie müssen dabei die erforderlichen Unterlagen wie Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse und den Kauf- oder Bauvertrag vorlegen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und Fristen zu informieren, um sicherzustellen, dass der Antrag rechtzeitig und korrekt eingereicht wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Wohnungsbauprämie zu erhalten? Um eine Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel ein bestimmtes Einkommenslimit, das nicht überschritten werden darf, sowie der Bau oder Kauf einer bestimmten Art von Wohnung, wie z.B. einer Eigentumswohnung. Es gibt jedoch auch Abweichungen je Bundesland und es lohnt sich sich über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren.
Weitere Fördermöglichkeiten
- Neben der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Sparer auch mit der Arbeitnehmersparzulage.
- Zudem fördern Arbeitgeber das Sparverhalten Ihrer Mitarbeiter zumeist mit vermögenswirksamen Leistungen.
Alle Fragen und Antworten zur Wohnungsbauprämie
Eine Wohnungsbauprämie ist eine finanzielle Unterstützung, die vom Staat an Bürger gezahlt wird, die eine Wohnung bauen oder kaufen. Die Prämie dient dazu, den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und die Wohnkosten für die Bürger zu senken
Um eine Wohnungsbauprämie zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. In der Regel ist dies das zuständige Ministerium für Bauen und Wohnen. Sie müssen dabei eine Reihe von Unterlagen vorlegen, wie z.B. Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse und den Kauf- oder Bauvertrag.
Um eine Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel ein bestimmtes Einkommenslimit, das nicht überschritten werden darf. Auch der Bau oder Kauf einer bestimmten Art von Wohnung, wie z.B. einer Eigentumswohnung, ist oft Voraussetzung.
Man erhält als Single höchstens 70 € und als Ehepaar höchstens 140 € pro Jahr.
Die Wohnungsbauprämie kann in der Regel für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie z.B. für den Kauf einer Wohnung, den Bau eines Eigenheims oder die Modernisierung einer bestehenden Wohnung. In einigen Fällen kann die Prämie auch für den Kauf von Grundstücken verwendet werden. Es gibt jedoch auch Einschränkungen bei der Verwendung, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.