Taschengeldkonto – Das richtige Konto für Jugendliche

Das Girokonto ist bei den meisten Banken Dreh- und Angelpunkt und damit gleichzeitig die Basis für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Unter anderem aus diesem Grund bieten die zahlreichen Kreditinstitute heutzutage bereits Minderjährigen über die Eltern ein Konto an, welches oftmals als Taschengeldkonto bezeichnet wird. Nicht wenige Eltern stellen sich in dem Zusammenhang die Frage, ob ein solches Konto überhaupt sinnvoll ist und welchen Nutzen es für das Kind haben kann.

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Kontoeröffnung muss durch Eltern genehmigt werden

Die Eltern sind Ansprechpartner, wenn die Banken den Minderjährigen ein Girokonto offerieren. Dies liegt daran, dass Kinder noch nicht selbst rechtlich dazu in der Lage sind, einen Kontoeröffnung eigenständig vorzunehmen. Insofern sind es auch die gesetzlichen Vertreter, die letztendlich darüber entscheiden, ob beispielsweise ein Taschengeldkonto für den Sohn oder die Tochter eingerichtet wird. Im Gegensatz zu Krediten ist allerdings keine zusätzliche Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich, sondern es reicht die Genehmigung der Eltern aus, wenn das Konto eröffnet werden soll.

Jugendgiro, Schüler- oder Taschengeldkonto

Die Bezeichnungen für das Girokonto, welches die Banken speziell Minderjährigen anbieten, sind vielfältig. In der Praxis tauchen in dem Zusammenhang vor allen Dingen die folgenden Begriffe auf:

  • Jugendgirokonto
  • Schülerkonto
  • Kinderkonto
  • Taschengeldkonto

Mit all diesen Bezeichnungen ist ein gewöhnliches Girokonto für Minderjährige gemeint, welches über zahlreiche Leistungen verfügt, die auch das Girokonto für Erwachsene auszeichnet.

Konto für Schüler und Kinder meistens gebührenfrei

Eine Besonderheit besteht beim Taschengeldkonto von den Konditionen her darin, dass die Banken dieses Girokonto meistens gebührenfrei führen. Dies ist zwar keine zwingende Voraussetzung, aber da die Kreditinstitute gerne neue Kunden in möglichst frühem Alter „an Land ziehen“ möchten und meistens über das Taschengeldkonto ohnehin nicht viele Buchungen laufen, verzichten viele Banken in dieser Sparte auf die sonst üblichen Kontoführungsgebühren. Da das Konto zudem nicht überzogen werden darf und somit keinen Dispozinsen anfallen können, ist das Taschengeldkonto für die meisten Inhaber rundum kostenlos.

Taschengeldkonto ausschließlich als Guthabenkonto

Eine weitere Besonderheit besteht beim Taschengeldkonto darin, dass es sich um ein Girokonto handeln muss, welches ausschließlich im Guthaben geführt werden darf. Die Banken sind nämlich dazu verpflichtet, ein Girokonto für Minderjährige als sogenanntes Guthabenkonto einzurichten. Damit ist gewährleistet, dass das Konto nicht ins Minus geraten kann. Dies ist für minderjährige Kontoinhaber besonders wichtig, denn per Gesetz sind die Banken dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen keine Schulden machen können. Dies würde aber geschehen, wenn grundsätzlich Kontoüberziehungen zugelassen werden und der minderjährige Kontoinhaber einmal mehr Geld verfügt, als sich auf dem Konto befindet.

Welche Leistungen beinhaltet das Taschengeldkonto?

Wie zuvor bereits kurz angesprochen, beinhaltet das Taschengeldkonto für Kinder grundsätzlich die meisten Leistungen, die Sie vielleicht von Ihrem eigenen Girokonto kennen. Dies bedeutet, dass Kinder beim Taschengeldkonto unter anderem die folgenden Funktionen, Leistungen und Services in Anspruch nehmen können:

  • Geld einzahlen
  • Geld auszahlen (bar in der Filiale oder mit der
  • Kundenkarte am Geldautomaten)
  • Überweisungen tätigen
  • Daueraufträge einrichten

In manchen Fällen ist es sogar möglich, dass auch minderjährige Kontoinhaber am Onlinebanking teilnehmen und sogar eine Kreditkarte wird von den Banken mitunter ausgegeben. Dabei muss es sich allerdings wiederum um eine Guthabenkarte handeln, die auch als Prepaid Kreditkarte bezeichnet wird. In diesem Fall muss nämlich ebenfalls gewährleistet werden, dass keine Kontoüberziehungen und somit Schulden gemacht werden können. Zusammenfassend ist Taschengeldkonto für Kinder daher mit den meisten Leistungen ausgestattet, die Sie auch von Ihrem eigenen Girokonto kennen.

Individuelle Vereinbarung üblich und empfehlenswert

Trotz der angesprochenen Standardleistungen kann es beim Taschengeldkonto für Eltern sinnvoll und sogar empfehlenswert sein, einige individuelle Vereinbarungen zu treffen. Diese beziehen sich vor allem auf geldmäßige Limits, die in den einzelnen Bereichen eingerichtet werden können. So können die Eltern beispielsweise mit der Bank vereinbaren, dass das Kind als Kontoinhaber pro Woche maximal 50 Euro an Bargeld verfügen darf. Diese Limits können sowohl für das Bargeld verfügen in der Filiale als auch für die Nutzung der Kundenkarte am Geldautomaten sowie zum Bezahlen in Geschäften vereinbart werden. Damit wird gewährleistet, dass keine unverhältnismäßig hohen Summen in kurzer Zeit verfügt werden können.

Der richtige Umgang mit dem Taschengeldkonto

Viele Eltern erachten das Taschengeldkonto, welches die Banken Kindern oftmals schon in einem Alter ab zwölf Jahren anbieten, als durchaus sinnvoll. Für das Girokonto spricht in dem Fall, dass Kinder und Jugendliche relativ frühzeitig lernen, dass Zahlungsverkehrssystem zu nutzen und vor allem mit dem eigenen Geld umzugehen. Dafür ist jedoch eine bewusste und vor allem richtige Handhabung des Taschengeldkontos wichtig, wozu Eltern ihre Kinder meistens erst einmal anleiten müssen.

Eine sinnvolle Nutzung des Taschengeldkontos könnte zum Beispiel so aussehen, dass die Eltern das sonst wöchentlich oder monatlich in bar ausgezahlte Taschengeld dann per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung auf das Taschengeldkonto transferieren. Der Minderjährige muss dann selbst entscheiden, wofür und in welchem Umfang er dass auf dem Konto zur Verfügung stehende Geld ausgibt. Eltern sollten dann aber auch so konsequent sein, dass sie innerhalb des vereinbarten Zeitraums keine weiteren Zahlungen vornehmen, falls das Kind beispielsweise das gesamte Guthaben innerhalb weniger Tage verbraucht hat.

Beim Taschengeldkonto kommt es jedoch nicht nur darauf an, mit Geld umzugehen, sondern ebenfalls ist es hilfreich, den Zahlungsverkehr kennenzulernen. Daher macht es durchaus Sinn, wenn Sie – natürlich auch mit Ihrem Kind zusammen – hin und wieder die folgenden Transaktionen in Verbindung mit dem Taschengeldkonto durchführen:

  • Überweisung tätigen
  • Online-Banking
  • Kontostand online abrufen
  • Mit der Kundenkarte bezahlen
  • Geld am Geldautomaten verfügen

Sparkonto keine wirkliche Alternative zum Taschengeldkonto

Das Taschengeldkonto, also ein Girokonto für Minderjährige, ist im Finanzbereich als Produkt alternativlos. Zwar ist meistens schon einige Jahre ein Sparkonto vor dem Taschengeldkonto eröffnet worden, aber dieses hat eine ganz andere Funktion als das Jugendgirokonto. So soll ein Sparkonto in erster Linie tatsächlich dem Sparen dienen, auch wenn es in der Praxis nicht selten wie ein Girokonto genutzt wird. Allerdings stehen beim Sparkonto zahlreiche Funktionen des Taschengeldkontos nicht zur Verfügung, wie zum Beispiel Überweisungen tätigen, bargeldlos in Geschäften zahlen oder mittels Karte am Geldautomaten verfügen. Insofern sind Sparkonto und Taschengeldkonto nicht miteinander vergleichbar und daher auch gegenseitig im Prinzip keine Alternative.

Fazit: Taschengeldkonto macht meistens Sinn!

Das Taschengeldkonto ist für Kinder und Jugendliche durchaus eine interessante Möglichkeit, den Zahlungsverkehr kennenzulernen und etwas Eigenverantwortung bezüglich des eigenen Geldes zu lernen. Da viele Banken solche Kinderkonten kostenlos anbieten und Überziehungen nicht möglich sind, besteht keinerlei Risiko und es fallen ebenfalls oft keine Kosten an. Somit überwiegt der Nutzen beim Taschengeldkonto deutlich. Trotzdem ist es empfehlenswert, die Angebote zu vergleichen, denn hin und wieder schreiben die Kreditinstitute für die Kontoeröffnung eine Prämie gut oder vergeben Zinsen, die auf das Guthaben gezahlt werden.

Fragen und Antworten zum Taschengeldkonto

Braucht man eine Kreditkarte für ein Taschengeldkonto?

Nein, eine Kreditkarte ist für ein Taschengeldkonto nicht erforderlich. Einige Banken bieten jedoch die Möglichkeit an, eine Debitkarte oder eine Jugendkreditkarte anzuschließen, um einfachen Zugang zum Konto zu ermöglichen.

Kann man das Taschengeldkonto überall nutzen?

Es hängt von der Bank und dem Land ab, in dem das Taschengeldkonto eröffnet wurde. Einige Banken bieten eine internationale Nutzbarkeit an, während andere auf ein bestimmtes Land beschränkt sind.

Kann man das Geld auf einem Taschengeldkonto jederzeit abheben?

Ja, man kann das Geld auf einem Taschengeldkonto jederzeit abheben, je nach den Regeln und Bedingungen der jeweiligen Bank. Einige Banken können jedoch Gebühren für bestimmte Arten von Transaktionen oder Abhebungen erheben.

Wie kann man das Taschengeldkonto aufladen?

Man kann das Taschengeldkonto auf verschiedene Arten aufladen, je nach den Angeboten der Bank, wie z.B. durch Überweisung, Bargeld-Einzahlung oder Übertragung von einem anderen Konto.

Wer kann ein Taschengeldkonto eröffnen?

Um ein Girokonto zu eröffnen, müssen sich Erwachsene nur ein passendes Konto aussuchen und das Antragsformular ausfüllen und unterschreiben. Hierbei ist es möglich, das Formular online oder auf Papier auszufüllen. Die Identität muss anschließend entweder durch eine Post- oder Videoidentifikation bestätigt werden.
Für Kinder und Jugendliche unter sieben Jahren ist es jedoch schwieriger, ein Konto zu eröffnen, da sie nicht geschäftsfähig sind und somit keine Verträge abschließen dürfen. Ab dem 7. Geburtstag sind Kinder jedoch beschränkt geschäftsfähig, was bedeutet, dass sie zwar Verträge abschließen können, aber die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Da kaum ein Vertrag ausschließlich Vorteile für das Kind bringt, müssen beide Elternteile die Kontoeröffnung genehmigen. Ausnahme: Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss dies mit einem entsprechenden Beschluss nachgewiesen werden. Auch unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen dies belegen. Wenn die Eltern unterschiedliche Familiennamen haben, muss zusätzlich die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Wofür kann man das Geld auf einem Taschengeldkonto verwenden?

Das Geld auf einem Taschengeldkonto kann für persönliche Ausgaben, wie z.B. Kleidung, Freizeitaktivitäten oder Geschenke, verwendet werden.

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